Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176: Checkliste & Prüfprotokoll-Muster
Nach einem Spielplatzunfall stellt das Gericht genau eine Frage: Kann der Betreiber nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist? Die Antwort steht — oder fehlt — im Prüfprotokoll. Dieser Artikel liefert die vollständige Checkliste für die Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176, gegliedert nach Prüfbereichen, plus ein Muster für ein rechtssicheres Prüfprotokoll mit allen Pflichtfeldern. Damit die Dokumentation im Ernstfall trägt — und nicht zur zweiten Schwachstelle wird.
- Warum das Prüfprotokoll Ihre wichtigste Versicherung ist
- Die drei Prüfarten nach DIN EN 1176-7 im Überblick
- Die große Praxis-Checkliste: alle Prüfbereiche
- Prüfprotokoll-Muster: die Pflichtfelder
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre, digital oder Papier
- Häufige Dokumentationsfehler — und wie Sie sie vermeiden
- Häufige Fragen
Warum das Prüfprotokoll Ihre wichtigste Versicherung ist
Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB verpflichtet jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Ein Spielplatz ist eine solche Gefahrenquelle — und die Hausverwaltung, die ihn für die WEG betreibt, trägt diese Pflicht. So weit, so bekannt. Der Punkt, der in der Praxis unterschätzt wird: Im Schadensfall reicht es nicht, die Pflicht erfüllt zu haben. Man muss es beweisen können.
Genau hier kehrt sich die Beweislage zulasten des Betreibers um. Verunglückt ein Kind auf einem Spielgerät und der Mangel war objektiv erkennbar, geht das Gericht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Kontrolle ihn entdeckt hätte. Der Betreiber muss dann darlegen, dass er regelmäßig, fachgerecht und lückenlos geprüft hat. Das einzige Beweismittel, das diese Darlegung trägt, ist die Dokumentation: datierte Protokolle, benannte Prüfer, dokumentierte Befunde, nachvollziehbare Mängelbehebung. Eine mündliche Aussage des Hausmeisters, er habe „regelmäßig nachgeschaut", überzeugt kein Gericht — ein unterschriebenes Protokoll vom betreffenden Zeitraum schon.
Eine durchgeführte, aber nicht dokumentierte Prüfung ist juristisch eine nicht durchgeführte Prüfung. Das Protokoll ist nicht Bürokratie — es ist der Haftungsschutz selbst.
Das Prüfprotokoll erfüllt dabei drei Funktionen gleichzeitig. Erstens den Entlastungsbeweis: Es zeigt, dass der Betreiber das nach DIN EN 1176 gebotene Inspektionssystem tatsächlich betrieben hat. Zweitens die Steuerungsfunktion: Nur dokumentierte Mängel mit Frist und Verantwortlichem werden zuverlässig behoben. Drittens den Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung der WEG kann Leistungen kürzen oder Regress nehmen, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen nicht nachweisbar sind. Wer die Hintergründe zur Haftungsverteilung im Detail nachlesen will: Wer haftet beim Spielplatzunfall?
Die drei Prüfarten nach DIN EN 1176-7 im Überblick
DIN EN 1176-7 definiert ein dreistufiges Inspektionssystem. Jede Stufe hat ihren eigenen Prüfumfang, ihre eigene Frequenz — und ihre eigene Dokumentationstiefe. Die Checkliste in diesem Artikel deckt die Prüfpunkte aller drei Ebenen ab; was davon bei welcher Prüfart geprüft wird, ergibt sich aus der jeweiligen Prüftiefe.
- Visuelle Routineinspektion (Sichtprüfung): wöchentlich, durch eingewiesenes Personal. Erkennt offensichtliche Gefahren durch Vandalismus, Verschmutzung oder Witterung. Wie sie korrekt durchgeführt und dokumentiert wird, erklärt der Artikel Spielplatz selbst prüfen — was Hausverwaltungen dürfen.
- Operative Inspektion: alle 1–3 Monate, durch sachkundige Person. Prüft Funktion und Stabilität, insbesondere Verschleiß an beweglichen Teilen.
- Jährliche Hauptinspektion: mindestens einmal pro Jahr, durch qualifizierten Prüfer (idealerweise nach DIN 79161 zertifiziert). Vollständige technische Prüfung inklusive Fundamenten, Fallschutz und Fangstellen. Welche Mängel dabei am häufigsten auffallen, zeigt Die 12 häufigsten Spielplatz-Mängel.
Die Intervalle, Qualifikationsanforderungen und Abgrenzungen der drei Ebenen behandelt ausführlich der Grundlagenartikel DIN EN 1176 Prüfintervalle — alle Prüfebenen erklärt. Hier konzentrieren wir uns auf das Was und das Wie der Dokumentation.
Die große Praxis-Checkliste: alle Prüfbereiche
Die folgende Checkliste gliedert die Spielplatzprüfung in acht Prüfbereiche. Sie orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN 1176-1 (allgemeine Sicherheitsanforderungen) und DIN EN 1177 (stoßdämpfende Spielplatzböden). Für jeden Prüfpunkt: was zu prüfen ist, worauf konkret zu achten ist — und ein typisches Mangel-Beispiel aus der Prüfpraxis. Wichtig: Die Messpunkte (Fallschutztiefe, Fangstellen, Fundamenttoleranzen) gehören in die Hände des qualifizierten Prüfers bei der Hauptinspektion. Die Sicht-Punkte kann auch eingewiesenes Personal abarbeiten.
1. Fallschutz und Bodenbeläge
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Schütttiefe loser Fallschutz (Sand, Kies, Rindenmulch) | Mindesttiefe je nach Fallhöhe (i. d. R. 30–40 cm), gleichmäßige Verteilung, keine Verdichtung | Unter der Schaukel auf 15 cm ausgetreten — kritische Fallhöhe nicht mehr abgedeckt |
| Fallschutzplatten / synthetischer Belag | Risse, gelöste Platten, Stolperkanten, Frostschäden, Verhärtung durch Alterung | Plattenstoß um 2 cm hochgedrückt — Stolperstelle im Landebereich der Rutsche |
| Fallraum / Aufprallbereich | Freiraum ohne Hindernisse rund um jedes Gerät, keine Steine, Wurzeln, Fremdkörper | Betonkante eines alten Fundaments ragt in den Fallraum der Kletterwand |
| Entwässerung | Staunässe, Pfützenbildung, ausgespülte Bereiche nach Regen | Dauerhaft nasser Sandbereich — Material verklumpt, Dämpfwirkung reduziert |
2. Fundamente und Standsicherheit
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Freiliegende Fundamente | Betonfundamente müssen mindestens 40 cm unter Spielebene oder abgedeckt sein | Fallschutz ausgetreten, Fundamentkopf des Schaukelgerüsts liegt frei |
| Standfestigkeit der Geräte | Kippeln, Wackeln, Lockerung der Verankerung beim Belastungstest | Federwipptier lässt sich am Fuß seitlich bewegen — Bodenanker gelockert |
| Pfostenfüße / Erdübergang | Fäulnis oder Korrosion an der Übergangszone Boden–Luft (kritischste Stelle) | Holzpfosten am Erdaustritt weich — Stocherprobe dringt 3 cm ein |
3. Verschleißteile: Ketten, Lager, Seile, Aufhängungen
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Schaukelketten und Kettenglieder | Abnutzung der Glieder (Materialverlust über 40 % = austauschen), Verformung, Rost | Kettenglieder am Aufhängepunkt zu Ovalen ausgeschliffen — Bruchgefahr |
| Lager und Gelenke | Spiel, Quietschen, ruckartige Bewegung, fehlende Schmierung | Schaukellager mit deutlichem Spiel — Aufhängung schlägt seitlich aus |
| Seile und Netze | Aufgescheuerte Litzen, freiliegende Stahlseele, gelöste Verbindungsknoten | Kletternetz: Kunststoffummantelung durchgescheuert, Drahtenden stehen ab |
| Sitzflächen und Aufhängepunkte | Risse im Schaukelsitz, beschädigte Gummiummantelung, lockere Schäkel | Schäkelsicherung fehlt — Sitz kann sich unter Belastung aushängen |
4. Holzkonstruktionen
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Fäulnis und Pilzbefall | Weiche Stellen (Stocherprobe), Verfärbung, Fruchtkörper, hohler Klang beim Abklopfen | Podestbalken des Spielturms innen morsch — äußerlich kaum sichtbar |
| Risse und Splitter | Tiefe Längsrisse (Einklemmgefahr für Finger), splitternde Oberflächen an Griffbereichen | Handlauf der Brücke splittert — Verletzungsgefahr an der Greiffläche |
| Verbindungen und Verschraubungen | Nachgezogene Schrauben, herausstehende Schraubenköpfe, gerissene Holzverbinder | Bolzen am Kletteraufstieg steht 2 cm über — Kleidung kann sich verfangen |
5. Metallteile und Korrosion
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Korrosion an tragenden Teilen | Durchrostung, Blasenbildung unter Lack, Rost an Schweißpunkten und Wasseransammlungsstellen | Rutschenwange am unteren Auslauf durchgerostet — scharfe Kante entstanden |
| Schweißnähte | Rissbildung, Rostfahnen aus der Naht, verformte Anschlusspunkte | Riss in der Schweißnaht des Reckstangen-Anschlusses — nur bei genauer Sicht erkennbar |
| Scharfe Kanten und offene Rohrenden | Fehlende Endkappen, abgenutzte Kantenschutzprofile, abstehende Bleche | Endkappe am Geländerrohr fehlt — offenes Rohrende in Kopfhöhe von Kleinkindern |
6. Fangstellen nach DIN EN 1176-1
Fangstellen sind Öffnungen oder Zwischenräume, in denen Kopf, Hals, Finger oder Kleidung hängen bleiben können — die gefährlichste Mangelkategorie überhaupt, weil sie zu Strangulationsunfällen führen kann. Die Prüfung erfolgt bei der Hauptinspektion mit genormten Prüfkörpern.
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Kopf- und Halsfangstellen | Öffnungen zwischen 8,9 und 23 cm sind kritisch: Körper passt durch, Kopf nicht (Prüfkörperprüfung) | Spalt zwischen Podest und Brüstung mit 12 cm — Halsfangstelle |
| Fingerfangstellen | Öffnungen zwischen 8 und 25 mm in Bereichen, in denen sich der Körper bewegt | Bohrung im Kletterpaneel mit 10 mm Durchmesser auf Rutschpartie |
| Kleidungs- und Kordelfangstellen | V-förmige Spalten, hervorstehende Teile im Rutsch- und Schwungbereich, Spalten am Rutscheneinstieg | Spalt am Rutschenanfang fängt Kapuzenkordeln — Strangulationsgefahr |
| Quetsch- und Scherstellen | Bewegliche Teile mit Bodenabstand unter 23 cm (Wippen), Scherpunkte an Gelenken | Wippenende ohne Bodenfreiheit — Quetschstelle für Füße |
7. Umgebung, Zäune und Tore
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Einfriedung und Tore | Intakte Zäune (besonders zu Straßen und Gewässern), selbstschließende Tore, keine Kletterhilfen | Gartentor zur Tiefgaragenzufahrt schließt nicht selbsttätig |
| Bäume und Bepflanzung | Totholz über Spielbereichen, giftige Pflanzen, Dornengewächse an Laufwegen | Abgestorbener Ast hängt über dem Sandkasten — auch Thema der Baumkontrolle |
| Beschilderung | Spielplatzschild mit Notrufnummer, Standortangabe und Altersempfehlung vorhanden und lesbar | Schild übersprüht — Standortangabe für Rettungsdienst nicht lesbar |
| Wege und Nebenflächen | Stolperstellen, defekte Beleuchtung, lose Platten, kaputte Bänke und Mülleimer | Gehwegplatte am Zugang um 3 cm abgesackt |
8. Sauberkeit, Glasbruch, Fremdkörper
| Was prüfen | Worauf achten | Mangel-Beispiel |
|---|---|---|
| Glasbruch und scharfe Gegenstände | Sandflächen und Fallschutzbereiche absuchen, besonders nach Wochenenden | Glasscherben im Sandkasten nach nächtlicher Nutzung |
| Spritzen und Drogenbesteck | Unter Spielgeräten, in Spieltürmen, hinter Sitzgelegenheiten — nie mit bloßer Hand entfernen | Spritze unter dem Spielhaus — Bereich sofort sperren, fachgerecht entsorgen |
| Tierkot und Verunreinigungen | Hundekot im Sandbereich, Taubenkot auf Podesten, überfüllte Abfallbehälter | Sandkasten von Katzen als Toilette genutzt — hygienisches Risiko |
| Vandalismus | Brandspuren, abgebrochene Teile, demontierte Schrauben, Graffiti mit Sachschaden | Brandloch in der Vogelnestschaukel — Tragfähigkeit des Gewebes beeinträchtigt |
Diese Checkliste deckt die Prüfbereiche ab — sie ersetzt aber nicht die Qualifikation. Fangstellenmessung, Fallschutzprüfung nach DIN EN 1177 und die Beurteilung von Fundamenten und Schweißnähten erfordern Prüfkörper, Messmethodik und Erfahrung. Das ist der Kern der jährlichen Hauptinspektion, wie sie unsere Partner zum Beispiel bei der Spielplatzprüfung in München durchführen.
Prüfprotokoll-Muster: die Pflichtfelder
DIN EN 1176-7 schreibt kein verbindliches Formular vor — aber sie verlangt, dass Inspektionen dokumentiert und die Aufzeichnungen aufbewahrt werden. Aus der Norm, der Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht und der Prüfpraxis ergibt sich ein klarer Mindeststandard. Ein Protokoll, das vor Gericht trägt, enthält die folgenden Bestandteile:
Muster: Aufbau eines rechtssicheren Prüfprotokolls
Pflichtfelder für die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion
| 1. Kopfdaten | Datum und Uhrzeit der Prüfung, Art der Inspektion (Sichtprüfung / operative Inspektion / Hauptinspektion), Witterung am Prüftag |
|---|---|
| 2. Prüfer | Name, Firma, Qualifikationsnachweis (z. B. „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161, Zertifikat-Nr. …") — bei der Sichtprüfung: Verweis auf die schriftliche Einweisung |
| 3. Objekt | Eindeutige Spielplatz-Bezeichnung mit Adresse, ggf. interne Objekt-/Anlagen-ID, Betreiber (WEG / Eigentümer), zuständige Verwaltung |
| 4. Geräteliste | Jedes Spielgerät einzeln: Bezeichnung, Hersteller, Typ, Baujahr (soweit bekannt), Standortskizze oder Nummerierung |
| 5. Befund je Gerät | Für jedes Gerät und jeden Prüfbereich: „ohne Befund" oder konkrete Mangelbeschreibung mit Ort, Ausmaß und Bezug zur Norm-Anforderung |
| 6. Mängelklassifizierung | Einstufung jedes Mangels: Klasse Asofort sperren akute Gefahr, sofort sperren/beheben · Klasse Bkurzfristig beheben sicherheitsrelevant, Frist 1–4 Wochen · Klasse Cbei nächster Wartung geringfügig, nächste Wartung — jede Einstufung mit konkretem Datum als Frist |
| 7. Maßnahmen | Eingeleitete Sofortmaßnahmen (z. B. Absperrung), empfohlene Reparaturen, Verantwortlicher für die Behebung, geplante Folgekontrolle |
| 8. Foto-Dokumentation | Mindestens ein Foto pro Mangel (Übersicht + Detail), mit Zeitstempel, dem jeweiligen Gerät zugeordnet |
| 9. Abschluss | Gesamtbewertung der Anlage, Unterschrift des Prüfers, Datum der Protokollerstellung, Verteiler (wer erhält das Protokoll) |
Zwei Felder werden in der Praxis am häufigsten vergessen — und sind zugleich die wichtigsten: die Frist je Mangel und die Folgekontrolle. Ein Mangel der Kategorie B ohne Datum ist juristisch ein erkannter, aber nicht behandelter Mangel. Und eine Reparatur, deren Ausführung niemand kontrolliert und dokumentiert hat, ist im Zweifel nicht erfolgt. Das Protokoll ist erst vollständig, wenn der Kreis geschlossen ist: Mangel erkannt → Frist gesetzt → Behebung beauftragt → Behebung kontrolliert und dokumentiert.
Die Foto-Dokumentation verdient einen eigenen Hinweis: Fotos beweisen nicht nur den Mangel, sondern auch den Zustand der übrigen Anlage zum Prüfzeitpunkt. Kommt es Monate später zu einem Unfall an einem Gerät, das bei der Prüfung mängelfrei war, belegt das Übersichtsfoto genau das. Wenige Minuten Aufwand pro Prüfung — erheblicher Beweiswert im Ernstfall.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre, digital oder Papier
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden? Die DIN EN 1176 selbst nennt keine Frist — die Antwort ergibt sich aus dem Haftungsrecht. Schadensersatzansprüche verjähren nach § 199 BGB regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in zehn Jahren ab Entstehung; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten sogar bis zu 30 Jahre ab der Verletzungshandlung. Hinzu kommt eine Besonderheit bei Spielplätzen: Geschädigte sind Kinder, und die Verjährung kann faktisch gehemmt sein, bis Ansprüche durch die Eltern oder später durch das volljährig gewordene Kind geltend gemacht werden.
Die praktische Empfehlung lautet deshalb: Prüfprotokolle mindestens 10 Jahre aufbewahren — Protokolle zu Anlagen, auf denen es einen dokumentierten Unfall gab, dauerhaft. Speicherplatz kostet nichts; ein fehlendes Protokoll im Prozess kostet den Entlastungsbeweis.
Digital oder Papier?
Beides ist zulässig. Die digitale Dokumentation hat in der Praxis klare Vorteile: Fotos sind direkt dem Befund zugeordnet, Zeitstempel sind automatisch gesetzt, nichts vergilbt oder verschwindet beim Verwalterwechsel, und die Protokolle aller Objekte sind durchsuchbar. Entscheidend ist die Revisionssicherheit: Das abgelegte Protokoll darf nachträglich nicht unbemerkt veränderbar sein. Ein vom Prüfer signiertes PDF in einem geordneten Ablagesystem erfüllt das; eine offene Excel-Tabelle, die jeder Mitarbeiter editieren kann, ist beweisrechtlich deutlich schwächer. Wer Papierprotokolle führt, sollte sie zusätzlich einscannen — Originale mit Unterschrift aufbewahren, Scans als Arbeits- und Sicherungskopie.
Beim Verwalterwechsel gehören die Prüfprotokolle zu den Unterlagen, die vollständig an die neue Verwaltung übergeben werden müssen. Eine Hausverwaltung, die ein Objekt übernimmt, sollte aktiv nach den Protokollen der letzten Jahre fragen — fehlen sie, ist die erste eigene Hauptinspektion umso dringender.
Häufige Dokumentationsfehler — und wie Sie sie vermeiden
In der Prüfpraxis scheitert der Haftungsschutz selten an der fehlenden Prüfung — meist an der fehlerhaften Dokumentation. Das sind die Fehler, die immer wieder vorkommen:
- Mangel erkannt, keine Frist gesetzt: Das Protokoll vermerkt „Schaukelkette verschlissen" — ohne Einstufung, ohne Datum, ohne Verantwortlichen. Passiert dann ein Unfall, dokumentiert das Protokoll exakt eines: dass der Betreiber den Mangel kannte und nichts Nachweisbares unternahm. Schlimmer geht es kaum.
- Fehlende Folgekontrolle: Die Reparatur wurde beauftragt, aber niemand hat geprüft und dokumentiert, dass sie tatsächlich und fachgerecht ausgeführt wurde. Der Kreis Mangel → Frist → Behebung → Kontrolle muss im Protokoll geschlossen sein.
- Pauschalbefunde ohne Gerätebezug: „Anlage in Ordnung" als Einzeiler für zwölf Spielgeräte hat kaum Beweiswert. Der Befund muss je Gerät dokumentiert sein — auch der Befund „ohne Mangel".
- Lücken im Prüfrhythmus: Sichtprüfungen, die laut Plan wöchentlich stattfinden, aber nur sporadisch dokumentiert sind. Eine Lücke von acht Wochen in den Checklisten wirft genau die Frage auf, die man vermeiden will. Schlimmer noch: nachträglich „aufgefüllte" Listen — fliegt das auf, ist die gesamte Dokumentation unglaubwürdig.
- Prüfer ohne dokumentierte Qualifikation: Das beste Protokoll nützt wenig, wenn nicht erkennbar ist, dass der Prüfer für diese Prüfebene qualifiziert war. Zertifikat oder Einweisungsnachweis gehören in die Akte.
- Fotos ohne Zuordnung: 40 Bilder in einem Ordner „Spielplatz 2026" ohne Bezug zu Gerät und Befund sind im Streitfall fast wertlos. Jedes Foto braucht die Zuordnung: welches Gerät, welcher Mangel, welches Datum.
Der gemeinsame Nenner all dieser Fehler: Die Dokumentation wird als lästige Formalie behandelt statt als das, was sie ist — der einzige Beweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Ein professioneller Prüfer liefert das Protokoll in der hier beschriebenen Struktur automatisch mit; die Hausverwaltung muss nur noch die Mängelbehebung und die Folgekontrolle sauber nachhalten.
Häufige Fragen
Welche Pflichtfelder muss ein Spielplatz-Prüfprotokoll enthalten?
Datum und Uhrzeit der Prüfung, Name und Qualifikation des Prüfers, eindeutige Spielplatz-Bezeichnung, Geräteliste mit Hersteller und Baujahr, Befund je Gerät, Mängelklassifizierung mit Fristen (A/B/C), eingeleitete Maßnahmen, Foto-Dokumentation der Mängel und die Unterschrift des Prüfers. Fehlt eines dieser Felder, ist das Protokoll im Streitfall angreifbar.
Wie lange muss ein Prüfprotokoll aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre. Schadensersatzansprüche nach einem Spielplatzunfall verjähren erst nach langen Fristen (§ 199 BGB) — bei Personenschäden von Kindern beginnt die Verjährung teils erst mit deren Volljährigkeit. Ein Protokoll, das nach drei Jahren entsorgt wurde, fehlt genau dann, wenn es gebraucht wird.
Gibt es eine offizielle Checkliste der DIN EN 1176?
Nein. DIN EN 1176-7 beschreibt das Inspektionssystem und die Anforderungen an die Dokumentation, gibt aber kein verbindliches Formular vor. Betreiber können eigene Checklisten verwenden — entscheidend ist, dass alle sicherheitsrelevanten Prüfbereiche abgedeckt und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert sind.
Was bedeutet die Mängelklassifizierung A, B, C?
Kategorie A steht für akute Gefahr: sofortige Sperrung oder Reparatur. Kategorie B bezeichnet sicherheitsrelevante Mängel mit kurzer Behebungsfrist, üblicherweise innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Kategorie C umfasst geringfügige Mängel ohne unmittelbare Gefahr, die bei der nächsten Wartung behoben werden. Wichtig: Jede Einstufung braucht eine konkrete Frist und eine dokumentierte Folgekontrolle.
Reicht eine digitale Dokumentation oder muss das Protokoll auf Papier vorliegen?
Digitale Dokumentation ist zulässig und in der Praxis oft besser: Fotos sind direkt verknüpft, Zeitstempel sind manipulationssicher, nichts geht verloren. Voraussetzung ist eine revisionssichere Ablage — nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Eine lose Excel-Datei, die jeder bearbeiten kann, ist beweisrechtlich schwächer als ein unterschriebenes PDF oder ein Papierprotokoll.
Hauptinspektion mit rechtssicherem Protokoll — koordiniert von uns
Wir vermitteln den qualifizierten Prüfer, stimmen den Termin ab und Sie erhalten das vollständige Prüfprotokoll mit Mängelklassifizierung, Fristen und Foto-Dokumentation. Alle Details zur Leistung: Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176.