FAQ
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen zu gesetzlichen Pflichtprüfungen für Hausverwaltungen und Eigentümer.
Verantwortung & Pflicht
Wer ist für die Pflichtprüfungen verantwortlich? ▾
Grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es die Gemeinschaft der Eigentümer, vertreten durch die Hausverwaltung. Diese kann die Durchführung delegieren, die Haftungsverantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer.
Was passiert, wenn Pflichtprüfungen nicht durchgeführt werden? ▾
Bei Nichtdurchführung drohen: Bußgelder durch Gesundheitsämter oder Gewerbeaufsicht (je nach Prüfart), behördliche Auflagen bis hin zur Betriebsuntersagung, zivilrechtliche Haftung bei Unfällen oder Schäden sowie Probleme mit der Gebäudeversicherung. Im Schadensfall kann der Versicherer bei fehlenden Prüfnachweisen die Leistung kürzen.
Kann ich die Prüfpflicht auf die Mieter übertragen? ▾
Nein. Die gesetzliche Pflicht liegt beim Eigentümer und kann nicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Manche Pflichten wie Streuen und Räumen können im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, aber die Kontrolle, ob das auch geschieht, bleibt Aufgabe des Eigentümers.
Prüfintervalle
Wie oft muss die Legionellenprüfung durchgeführt werden? ▾
Nach TrinkwV §14 Abs. 3 ist bei Großanlagen (ab 3-Liter-Speicher oder Leitungsvolumen über 3 Liter zwischen Abgang Boiler und Entnahmestelle) alle 3 Jahre eine Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor erforderlich. Bei erhöhtem Befund oder nach Auflagen durch das Gesundheitsamt wird auf jährliche Prüfung verkürzt.
Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden? ▾
Laut DIN EN 1176 sind drei Prüfebenen vorgesehen: Routineinspektion (wöchentlich bis monatlich, kann intern erfolgen), operative Inspektion (alle 1–3 Monate, durch Fachkundigen) und Hauptinspektion (jährlich, durch zertifizierten Sachkundigen mit vollständigem Prüfprotokoll).
In welchen Abständen muss eine Baumkontrolle erfolgen? ▾
Gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie ist eine Regelkontrolle mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Bei Bäumen in frequentierten Bereichen (Schulhöfe, Spielplätze, Parkplätze) empfiehlt sich eine zweimalige Kontrolle pro Jahr (Sommer und Winter nach Laubfall).
Kosten & Ablauf
Was kostet eine Legionellenprüfung? ▾
Die Kosten hängen von der Anzahl der Entnahmestellen ab. Eine Probenahme mit Laboranalyse kostet typischerweise zwischen 80 und 150 Euro pro Entnahmestelle. Bei einem Mehrfamilienhaus mit z. B. 4 Entnahmestellen liegen die Kosten meist zwischen 350 und 600 Euro inklusive Protokoll. Wir erstellen gerne ein transparentes Angebot.
Was kostet eine Spielplatz-Hauptinspektion? ▾
Die Kosten richten sich nach Anzahl und Komplexität der Geräte sowie Anfahrt. Für einen durchschnittlichen Wohnanlage-Spielplatz mit 5–8 Geräten rechnen Sie mit 200–400 Euro für die jährliche Hauptinspektion inklusive schriftlichem Prüfbericht. Anfragen Sie unverbindlich an.
Wie läuft eine Prüfung bei Ihnen ab? ▾
Ablauf in 4 Schritten: (1) Anfrage per Formular oder Telefon, Angebot innerhalb von 1 Werktag. (2) Terminvereinbarung nach Absprache. (3) Durchführung der Prüfung vor Ort durch zertifizierten Fachmann. (4) Prüfprotokoll + Handlungsempfehlungen per E-Mail, spätestens 5 Werktage nach Prüfung.
Regionen & Zuständigkeit
In welchen Regionen sind Sie tätig? ▾
Wir sind deutschlandweit tätig, mit Schwerpunkt in Bayern (München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg) und Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Ulm) sowie Nordrhein-Westfalen. Für andere Regionen sprechen Sie uns gerne an.
Gelten in Bayern andere Regeln als in Baden-Württemberg? ▾
Die Kernpflichten (TrinkwV, BetrSichV, DIN-Normen) gelten bundesweit einheitlich. Es gibt jedoch landesspezifische Ergänzungen: z. B. Rauchwarnmelderpflicht in Bayern nach BayBO (Schlafräume, Kinderzimmer, Flure) vs. Baden-Württemberg (alle Aufenthaltsräume + Flure). Wir kennen alle landesspezifischen Anforderungen.
Betreuen Sie auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen? ▾
Ja. Neben Hausverwaltungen und WEGs betreuen wir Kommunen, Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Gewerbeimmobilien. Die Pflichtprüfungen sind dieselben — oft sind für öffentliche Einrichtungen jedoch strengere Prüfintervalle einschlägig.
Dokumentation & Nachweis
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden? ▾
Für Legionellen-Prüfprotokolle schreibt die TrinkwV mindestens 10 Jahre vor. Für Spielplatz- und Baumkontrollprotokolle empfiehlt die FLL ebenfalls 10 Jahre. Wir empfehlen generell 10 Jahre für alle Prüfdokumente.
Erhalten wir ein vollständiges Prüfprotokoll? ▾
Ja, immer. Jede Prüfung endet mit einem schriftlichen Protokoll mit Fotos, Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen. Das Protokoll ist rechtssicher und belastbar bei Versicherungsansprüchen, Behördenanfragen oder im Schadensfall. Sie erhalten es digital (PDF) spätestens 5 Werktage nach der Prüfung.
Haben Sie noch Fragen?
Sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Prüfpflichten und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.