Prüfpflichten-Fachbegriffe
Alle wichtigen Begriffe rund um gesetzliche Prüfpflichten für Hausverwaltungen, WEGs und Kommunen — verständlich erklärt.
A
Aufzugsprüfung
Wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen nach BetrSichV durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, z.B. TÜV, DEKRA). Intervall: alle 2 Jahre Hauptprüfung, dazwischen Zwischenprüfung. Pflicht für alle überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen.
Außenanlagen-Prüfung
Regelmäßige Kontrolle aller verkehrssicherungsrelevanten Elemente im Außenbereich: Gehwege, Parkplätze, Zäune, Beleuchtung, Treppen. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Keine feste Norm, aber fortlaufende Dokumentationspflicht.
B
Baumkontrollrichtlinie (ZTV Baumpflege)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten (FLL). Ergänzt die Baumkontrollrichtlinie und regelt die fachgerechte Durchführung, Dokumentation und Bewertung von Baumkontrollen.
Begehungsprotokoll
Schriftliche Dokumentation einer Prüfbegehung mit Feststellungen, Mängeln, Fotos und Empfehlungen. Das Protokoll ist Nachweis der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung und unverzichtbar bei Haftungsfragen oder Versicherungsansprüchen.
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Regelt u.a. die Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS).
Brandschutzordnung
Organisatorisches Regelwerk für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden. Enthält Verhaltensregeln im Brandfall, Fluchtwegeplan und Verantwortlichkeiten. In vielen Landesbauordnungen für Sonderbauten und große Wohnanlagen gefordert.
D
DIN EN 1176
Europäische Norm für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden. Definiert Sicherheitsanforderungen, Prüfverfahren und gibt vor, welche Kontrollen (Sichtprüfung, operative, Hauptinspektion) in welchen Intervallen durchzuführen sind.
DIN EN 1177
Europäische Norm für Stoßdämpfung von Spielplatzböden. Definiert das HIC-Verfahren (Head Injury Criterion) zur Prüfung, ob der Fallschutzbelag bei einem Sturz aus der maximal möglichen Fallhöhe ausreichend Energie absorbiert.
Druckprüfung
Prüfung der Dichtigkeit von Trinkwasserleitungen unter erhöhtem Druck. Wird nach Neuinstallation, Reparaturen oder bei Verdacht auf Undichtigkeiten durchgeführt. Ergebnis muss dokumentiert werden und liegt typischerweise bei 1,5-fachem Betriebsdruck.
E
Erstinspektion
Erste umfassende Prüfung eines neu errichteten oder wesentlich veränderten Spielgeräts vor der Inbetriebnahme. Prüft Konformität mit DIN EN 1176, Standfestigkeit, Sturzraummaße und alle sicherheitsrelevanten Parameter.
F
Fallschutz
Bodenmaterial oder -aufbau im Sturzraum von Spielgeräten, das bei einem Sturz die Aufprallenergie absorbiert. Geprüft nach DIN EN 1177. Gängige Materialien: Fallschutzplatten, Holzschnitzel, Sand. Muss regelmäßig auf Dicke und Zustand geprüft werden.
FLL-Baumkontrollrichtlinie
Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) für die Kontrolle von Bäumen. Gibt Methoden, Kontrolldichten und Dokumentationsanforderungen vor. Grundlage für die Verkehrssicherungspflicht von Baumeigentümern.
G
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen Personen bei der Nutzung von Anlagen, Gebäuden oder Arbeitsmitteln ausgesetzt sind. Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen und Prüfintervallen nach BetrSichV und ArbSchG.
Großanlage (Trinkwasser)
Trinkwasser-Erwärmungsanlage mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern oder Leitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Abgang und entferntester Entnahmestelle. Unterliegt der Legionellen-Untersuchungspflicht nach TrinkwV.
H
Hauptinspektion
Jährliche, umfassende Prüfung aller Spielplatzgeräte und -flächen durch einen zertifizierten Sachkundigen. Beinhaltet Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Bewertung der Verschleißgrenzen laut DIN EN 1176. Protokoll ist Pflicht.
K
Kontrollpflicht
Oberbegriff für die Verpflichtung des Eigentümers oder Verwalters, Anlagen, Gebäude und Grundstücke regelmäßig auf Gefahren zu überprüfen. Unterschieden werden anlassbezogene Kontrollen (z.B. nach Sturm) und turnusmäßige Kontrollen (z.B. jährliche Hauptinspektion).
L
Legionellen
Stäbchenförmige Bakterien, die sich in warmem Wasser (25–50 °C) vermehren und beim Einatmen von Aerosolen (z.B. beim Duschen) die Legionärskrankheit auslösen können. Grenzwert nach TrinkwV: 100 KBE/100 ml. Überschreitungen lösen Melde- und Maßnahmenpflichten aus.
Legionellenschaltung
Thermische Desinfektion der Trinkwasserinstallation: Alle Entnahmestellen werden kurzzeitig auf mindestens 70 °C erhitzt, um Legionellen abzutöten. Kommt als Sofortmaßnahme bei positiven Befunden oder zur Prävention bei Stagnation zum Einsatz.
M
Mängelprotokoll
Dokumentation aller bei einer Prüfung festgestellten Mängel mit Beschreibung, Foto, Priorisierung (sofort / kurzfristig / mittelfristig) und empfohlener Abhilfemaßnahme. Grundlage für die Nachverfolgung und den Nachweis der Mängelbeseitigung.
N
Notrufsystem (Aufzug)
Pflichtausstattung für Personenaufzüge: ein Zweiwege-Kommunikationssystem, das eingeschlossene Personen mit einer Notrufzentrale verbindet. Nach BetrSichV Anhang 1 muss das System jederzeit funktionsfähig sein und regelmäßig geprüft werden.
P
Prüfintervall
Gesetzlich oder normativ vorgegebener Zeitraum zwischen zwei Pflichtprüfungen. Beispiele: Legionellen alle 3 Jahre (TrinkwV), Spielplatz-Hauptinspektion jährlich (DIN EN 1176). Überschreitungen können Bußgelder auslösen.
Probeentnahme
Entnahme von Wasserproben an definierten Stellen der Trinkwasserinstallation zur Untersuchung auf Legionellen. Darf nur durch zertifiziertes Personal einer akkreditierten Untersuchungsstelle erfolgen. Entnahmestellen und -verfahren sind in TrinkwV und DIN EN ISO 19458 geregelt.
R
Rauchwarnmelder (DIN 14676)
Gerät zur Früherkennung von Rauchentwicklung in Wohnräumen. Einbau- und Wartungspflicht sind in den Landesbauordnungen geregelt. DIN 14676 definiert die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung — inkl. jährlicher Funktionsprüfung.
Routinekontrolle
Regelmäßige visuelle Kontrolle von Spielplatzgeräten (laut DIN EN 1176 empfohlen: wöchentlich bis monatlich). Ziel: Erkennung offensichtlicher Gefahren wie Vandalismus, hervorstehende Teile oder Verschmutzungen. Kein Ersatz für die Hauptinspektion.
Räumpflicht
Pflicht des Eigentümers oder der Hausverwaltung, Gehwege, Zugänge und Stellplätze bei Schneefall zu räumen. Umfang und Zeiten sind in kommunalen Satzungen geregelt. Bei Pflichtverletzung haftet der Eigentümer für Unfallschäden.
S
Sachkundiger Prüfer
Eine durch Ausbildung, Erfahrung und fachspezifisches Wissen befähigte Person, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchführen darf. Bei Spielplätzen z.B. nach DIN EN 1176 zertifiziert, bei Legionellen als zugelassene Untersuchungsstelle.
Sichtprüfung
Einfachste Prüfform: rein visuelle Beurteilung ohne Werkzeug oder Messgeräte. Bei Spielplätzen wöchentlich bis monatlich empfohlen. Bei Aufzügen Teil der jährlichen Inspektion. Ergänzt, ersetzt aber nicht weitergehende Prüfungen.
Streupflicht
Pflicht zum Streuen von Tausalz oder abstumpfenden Materialien bei Glättegefahr. Gilt auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück sowie auf privaten Zuwegen. Häufig durch Satzung präzisiert (z.B. bis 7 Uhr geräumt und gestreut).
Sturzraum
Der Bereich unterhalb und um ein Spielgerät, in dem ein Kind bei einem Sturz aufkommen kann. Die Mindestmaße sind in DIN EN 1176 definiert und hängen von der freien Fallhöhe ab. Darf nicht durch andere Geräte, Fundamente oder harte Gegenstände eingeschränkt sein.
T
TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser in Deutschland. §14 TrinkwV verpflichtet Betreiber von Großanlagen zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen — in der Regel alle 3 Jahre, bei Risikolagen jährlich.
U
UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) zur Prävention von Arbeitsunfällen. Für Hausverwaltungen relevant bei Hausmeisterdiensten, Spielplatzbetrieb und Gebäudetechnik. Prüfpflichten ergänzen das staatliche Recht.
V
VdS 3801
VdS-Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen und Einbruchmeldeanlagen in Wohngebäuden. Gibt Anforderungen an Planung, Einbau und Instandhaltung vor. Relevant bei versicherungsrechtlichen Anforderungen für Rauchwarnmelder in bestimmten Objekttypen.
Verkehrssicherungspflicht
Gesetzliche Pflicht des Eigentümers oder Betreibers, eine Gefahrenquelle (Gebäude, Spielplatz, Baum, Außenanlage) so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt. Verstöße führen zur Haftung nach § 823 BGB. Grundlage aller Pflichtprüfungen.
W
Wartungsvertrag
Vertragliche Vereinbarung mit einem Fachbetrieb über regelmäßige Wartungs- und Prüfleistungen. Sichert fristgerechte Durchführung aller Pflichtprüfungen und dokumentiert die Verantwortungsübertragung. Empfohlen für Aufzüge, Rauchwarnmelder und Spielplätze.
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die WEG ist als Verband für die Instandhaltung und Verkehrssicherung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Der WEG-Verwalter organisiert in der Praxis die Pflichtprüfungen.
Z
ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle)
Von der zuständigen Behörde anerkannte Organisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen nach BetrSichV. Zuständig u.a. für Aufzugsprüfungen, Druckbehälter und bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
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