Gesetzliche Pflicht nach TrinkwV

Legionellenprüfung für Hausverwaltungen

Trinkwasseruntersuchung nach TrinkwV §14: Pflicht ab 50 Warmwasseraustrittsstellen oder 400-Liter-Speicher. Akkreditierter Probennehmer, Laboranalyse, behördenkonformes Protokoll.

≥ 60 °C Warmwasser­speicher Zirk. ≥ 55 °C TrinkwV 2023 DVGW W 551 100 KbE / 100 ml
Unsere Leistung umfasst
  • TrinkwV-konforme Probenahme
  • Akkreditiertes DAkkS-Labor
  • 3-Jahres-Prüfzyklus-Management
  • Behördenkonformer Befundbericht
  • Sanierungsberatung bei Befund
ab 50
Entnahmestellen = Pflicht
3 Jahre
max. Prüfintervall (TrinkwV)
100 KbE
Grenzwert pro 100 ml
bis 25.000 €
Bußgeld bei TrinkwV-Verstoß
Rechtslage

Legionellenprüfung ist keine Kür — sie ist Pflicht

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit mehr als 50 Warmwasseraustrittsstellen oder einem Warmwasserspeicher über 400 Liter zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung. Für die meisten Mehrfamilienhäuser, WEG-Anlagen und Wohnkomplexe bedeutet das: Prüfpflicht alle drei Jahre, bei Überschreitung des Maßnahmenwerts jährlich.

Wer die Prüfpflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder bis 25.000 Euro nach OWiG §25. Im Ernstfall — einer Legionellen-Erkrankung eines Mieters — droht strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ohne Prüfung — Ihr Risiko
TrinkwV-Pflicht ignoriert
Legionellen-Erkrankung
OWiG §25: bis 25.000 €
Strafrecht + Regressansprüche
Mit uns — rechtssicher
Akkreditierte Probenahme
DAkkS-Laboranalyse
Behördenkonformer Bericht
Pflicht erfüllt ✓
Prüfverfahren

Drei Stufen der Legionellenuntersuchung

Von der Risikobewertung bis zur Laboranalyse — vollständig nach TrinkwV und DVGW W551.

Risikobewertung

Vorab / bei Erstprüfung

  • Anlagenbewertung Warmwassersystem
  • Temperaturen im Verteilernetz prüfen
  • Stagnationsstellen identifizieren
  • Prüfplan nach DVGW W551 erstellen
  • Entnahmepunkte festlegen
Kern­leistung

Probenahme vor Ort

Nach TrinkwV §14 — alle 3 Jahre

  • Akkreditierter Probennehmer
  • Peripherie- und Zirkulationspunkte
  • Stagnationsprobe nach Norm
  • Kalt- und Warmwasser
  • Dokumentierte Probenahme-Kette

Laboranalyse + Bericht

DIN EN ISO 11731 — 7–10 Werktage

  • KbE-Bestimmung im Labor
  • Bewertung nach TrinkwV-Grenzwerten
  • Behördenkonformer Befundbericht
  • Bei Überschreitung: Sofortmeldung
  • Sanierungsempfehlung inklusive
Ablauf

Von der Anfrage bis zum Prüfbericht — in 5 Schritten

01

Auftragserteilung

Terminvereinbarung mit akkreditiertem Probennehmer, Anlagenunterlagen prüfen, Probenahmeplan nach DVGW W551.

02

Probenahme vor Ort

Normgerechte Entnahme an definierten Punkten, Temperaturmessung, lückenlose Dokumentation der Probenahme-Kette.

03

Laboranalyse

DAkkS-akkreditiertes Labor, Analyse nach DIN EN ISO 11731, KbE-Bestimmung, Befund in 7–10 Werktagen.

04

Befundbericht

Vollständiger Prüfbericht mit allen Messwerten, Bewertung nach TrinkwV, behördenkonform und archivierbar.

05

Bei Überschreitung

Sofortige Behördenmeldung, Sanierungsberatung, Begleitung der Folgekontrolle bis zur nachgewiesenen Unterschreitung.

Rechtsgrundlagen

Die relevanten Normen und Gesetze

Legionellenprüfung ist durch ein dichtes Regelwerk abgesichert — wir kennen jede Anforderung.

TrinkwV
§14 Untersuchungspflicht
Pflicht zur Legionellenuntersuchung für Betreiber von Trinkwasseranlagen mit größeren Warmwassersystemen
DVGW W551
Technische Regel Warmwasser
Planung, Errichtung, Betrieb von Trinkwasser-Erwärmungsanlagen — Grundlage für Risikobewertung und Probenahmeplan
DIN EN ISO 11731
Nachweis Legionella spp.
Analyseverfahren für den Nachweis von Legionellen im Wasser — Grundlage für die Laboranalyse
VDI 6023
Hygiene Trinkwasser
Hygiene in Trinkwasser-Installationen: Planung, Betrieb, Instandhaltung — ergänzend zur TrinkwV
IfSG §7
Meldepflicht
Infektionsschutzgesetz: Legionellen-Nachweise müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden
DVGW W553
Zirkulationssysteme
Berechnung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen — Mindesttemperaturen

Was bei der Legionellenprüfung genau untersucht wird

Eine normgerechte Legionellenprüfung beginnt nicht erst mit der Probenahme. Vor der Beprobung erfolgt eine systematische Risikobewertung der gesamten Trinkwasseranlage. Der Probennehmer analysiert das Warmwassersystem: Welche Temperaturen werden im Verteilernetz erreicht? Gibt es Stagnationsstellen — also Leitungsabschnitte, die selten oder gar nicht durchströmt werden? Sind die Warmwasserspeicher ausreichend dimensioniert, und werden die vorgeschriebenen Temperaturen (mindestens 60°C im Speicher, 55°C an der Entnahmestelle) zuverlässig eingehalten?

Die eigentliche Probenahme folgt dem Probenahmeplan nach DVGW W551. Beprobt werden repräsentative Warmwasserentnahmestellen: Peripheriepunkte (Entnahmestellen weit vom Speicher entfernt), Zirkulationsleitungen sowie Stagnationspunkte wie selten genutzte Armaturen oder Stichleitungen. Zusätzlich werden Kalt- und Warmwasser als Vergleichsproben entnommen. Jede Probe wird normgerecht gezogen — mit definierten Vorlaufmengen, in sterile Gefäße mit Konservierungsmittel, und sofort in das akkreditierte Labor transportiert.

Im Labor wird die Keimzahl nach DIN EN ISO 11731 bestimmt. Das Ergebnis — die Kolonie-bildenden Einheiten (KbE) pro 100 Milliliter — wird gegen den technischen Maßnahmenwert der TrinkwV bewertet. Unter 100 KbE/100 ml: unauffällig, Prüfpflicht für weitere 3 Jahre erfüllt. Zwischen 100 und 1.000 KbE: Ursachensuche und Maßnahmen erforderlich. Über 1.000 KbE: sofortige Sperrung und Behördenmeldung.

  • Peripheriepunkte weit vom Speicher
  • Zirkulationsleitungen
  • Stagnationspunkte & Stichleitungen
  • Kalt- und Warmwasser-Vergleichsproben
  • Speicher- & Entnahmetemperaturen (60 / 55 °C)
  • KbE-Bestimmung im DAkkS-Labor

Wer darf Legionellenproben nehmen?

Die TrinkwV stellt klare Anforderungen: Die Probenahme für Legionellenuntersuchungen muss durch eine nach § 15 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Das bedeutet im Klartext: Die Probenahme durch den Hausmeister oder eine nicht-akkreditierte Firma ist rechtlich wertlos — der Befund wäre nicht anerkennungsfähig.

Ebenso muss das analysierende Labor durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für die entsprechenden Prüfverfahren akkreditiert sein. Ein Laborergebnis ohne DAkkS-Akkreditierung erfüllt die TrinkwV-Anforderungen nicht. Hausverwaltungen, die auf nicht-akkreditierte Anbieter setzen, können im Schadensfall trotz vorliegender Prüfergebnisse haftbar gemacht werden — weil die Prüfung rechtlich nicht anerkannt wird.

Die Pflichtprüfer arbeiten ausschließlich mit akkreditierten Probenehmern und DAkkS-zertifizierten Laboren. Jeder Befundbericht enthält die Akkreditierungsnummern und ist behördlich anerkennungsfähig.

Das Legionellen-Problem bei Hausverwaltungen

Viele Hausverwaltungen wissen, dass es eine Prüfpflicht gibt — aber der Überblick fehlt. Welche Objekte sind prüfpflichtig (Grenze: 50 Entnahmestellen oder 400-Liter-Speicher)? Wann wurde zuletzt geprüft? Gibt es für alle prüfpflichtigen Objekte einen aktuellen Befundbericht? Sind die Berichte archiviert und abrufbar?

Besonders problematisch sind Altbauten: ältere Zirkulationssysteme mit abgesunkenen Temperaturen, Kupferleitungen mit Biofilm-Ablagerungen, Stichleitungen, die seit Jahren kaum genutzt wurden. Genau dort entstehen Legionellen-Hotspots — unbemerkt, weil optisch nicht erkennbar. Erst die Laboranalyse bringt den Befund.

Legionellenprüfung in Bayern — regionale Besonderheiten

In Bayern ist die Trinkwasserverordnung bundeseinheitlich anwendbar, aber die Vollzugsbehörden — die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte — setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Das Gesundheitsamt München ist für Legionellenbefunde besonders aktiv und fordert bei Überschreitungen rasche Nachweise der eingeleiteten Maßnahmen. Hausverwaltungen mit größeren Beständen in München, Augsburg, Nürnberg oder Regensburg tun gut daran, nicht erst auf die Behörde zu warten, sondern proaktiv zu prüfen.

Die Pflichtprüfer koordinieren Legionellenprüfungen in ganz Bayern — von München über Nürnberg und Augsburg bis Regensburg, Ingolstadt und Würzburg. Durch gebündelte Aufträge mehrerer Objekte in einer Region halten wir die Kosten pro Prüfung niedrig.

Legionellenprüfung in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg gilt die TrinkwV bundeseinheitlich. Die Gesundheitsämter in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Freiburg sind für die Überwachung zuständig. Besonders bei älteren Bestandsgebäuden aus den 1960er–1980er Jahren — in vielen Stuttgarter und Karlsruher Stadtteilen prägend — sind Legionellenprüfungen dringend empfohlen: Verzinkte Stahlleitungen, mangelnde Zirkulation und zu niedrige Warmwassertemperaturen sind dort häufig anzutreffen.

Hausverwaltungen mit Beständen in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg oder Ulm erhalten von uns denselben vollständigen Service wie in Bayern — mit einheitlichem Dokumentationsstandard und einem Ansprechpartner für alle Objekte.

Kosten

Was kostet die Legionellenprüfung?

Transparente Preise — abhängig von der Anlagengröße und Anzahl der Entnahmestellen.

Kleine Anlage
Bis 10 Entnahmestellen
ab 280 €
netto, zzgl. MwSt.
  • Probenahme vor Ort
  • Laboranalyse DAkkS
  • Befundbericht
Große Anlage
Ab 30 Entnahmestellen
700–1.200 €
netto, zzgl. MwSt.
  • Risikobewertung inklusive
  • Probenahme + Laboranalyse
  • Vollständiger Befundbericht
  • Sanierungsbegleitung
Objekt-Paket
Mehrere Liegenschaften
auf Anfrage
Mengenrabatt ab 3 Objekte
  • Einheitlicher Standard
  • Zentraler Prüfkalender
  • Ein Ansprechpartner
  • Archivierungsservice

Preise inkl. Anfahrt innerhalb Bayern/BaWü. Laborkosten inklusive. Auf Anfrage: Jahresverträge mit Prüfkalender-Management.

Einsatzgebiet

Legionellenprüfung in Ihrer Stadt

Wir sind in ganz Bayern und Baden-Württemberg aktiv. Ortsspezifische Informationen zu Kosten, Behörden und Besonderheiten:

Warum Die Pflichtprüfer

Was uns von klassischen Prüfdienstleistern unterscheidet

1

Ein Ansprechpartner für alles

Statt 8–15 einzelner Dienstleister koordinieren wir alle Betreiberpflichten zentral. Weniger Abstimmung, keine vergessenen Fristen.

2

Ampel-Berichte statt Fachjargon

Rot, Gelb, Grün — unsere Berichte versteht jeder Eigentümer und Beirat. Dazu: ein fertiger Jahresreport für Ihre Eigentümerversammlung.

3

Handeln statt nur dokumentieren

Akute Mängel sperren wir sofort vor Ort ab. Kleine Reparaturen erledigen wir direkt. Ihr Haftungsrisiko sinkt am selben Tag.

4

Sichtbares Vertrauen

Prüfplakette mit Datum und QR-Code an jedem Objekt. Eigentümer-Aushang für den Schaukasten — fertig geliefert, ohne Mehraufwand für Sie.

FAQ

Häufige Fragen zur Legionellenprüfung

Wer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet?

Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit mehr als 50 Warmwasseraustrittsstellen oder einem Warmwasserspeicher über 400 Liter sind nach TrinkwV §14 zur regelmäßigen Legionellenprüfung verpflichtet. Das betrifft die meisten Mehrfamilienhäuser, WEG-Anlagen und Wohnkomplexe ab ca. 10–15 Wohneinheiten.

Wie oft muss die Legionellenprüfung durchgeführt werden?

Die TrinkwV schreibt eine Untersuchung alle 3 Jahre vor. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (100 KbE/100 ml) sind jährliche Kontrollen und sofortige Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Nach erfolgreicher Sanierung muss die Unterschreitung durch eine Kontrollprüfung bestätigt werden.

Was passiert bei Überschreitung des Grenzwerts?

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KbE/100 ml muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden (IfSG §7). Der Betrieb betroffener Anlagenteile ist einzuschränken oder zu sperren. Eine Sanierung (Thermische Desinfektion, chemische Behandlung oder Systemspülung) muss eingeleitet und durch eine Kontrollprüfung bestätigt werden.

Welche Entnahmestellen werden beprobt?

Beprobt werden repräsentative Warmwasserentnahmestellen nach DVGW W551: Peripheriepunkte (weit vom Speicher), Zirkulationsleitungen, Stagnationsbereiche sowie Kalt- und Warmwasser als Vergleichsproben. Der Probenahmeplan wird vor der Beprobung individuell auf die Anlage abgestimmt.

Wie lange dauert eine Legionellenprüfung?

Die Vor-Ort-Probenahme dauert je nach Anlagengröße 2–4 Stunden. Die Laboranalyse nach DIN EN ISO 11731 dauert 7–10 Werktage. Der vollständige Befundbericht liegt danach innerhalb von 3 Werktagen vor — insgesamt ca. 2–3 Wochen vom Auftrag bis zum Bericht.

Was kostet eine Legionellenprüfung?

Kleine Anlagen bis 10 Entnahmestellen ab 280 € netto. Mittlere Anlagen (10–30 Entnahmestellen) 450–650 € netto. Große Anlagen ab 30 Entnahmestellen 700–1.200 € netto. Für Objekt-Pakete gelten Sonderkonditionen. Alle Preise inkl. Laborkosten und Anfahrt.

Erhalten wir ein rechtssicheres Protokoll?

Ja. Sie erhalten einen vollständigen Befundbericht mit allen Probenahmepunkten, Messwerten, Bewertung nach TrinkwV und — bei Auffälligkeiten — konkreten Handlungsempfehlungen. Der Bericht enthält die Akkreditierungsnummern des Labors und ist behördenkonform und langfristig archivierbar.

Legionellenprüfung jetzt beauftragen

Wir koordinieren die Probenahme in ganz Bayern und Baden-Württemberg. Kein Aufwand für Sie: Wir stimmen Termin, Probennehmer und Labor ab — Sie erhalten nur den fertigen Befundbericht.